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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN 

 

 

Der Mieter wird sich nicht keinesfalls ein nebensächliches Recht auf das Weiterbestehen in den Orten nach Ablauf der Periode von der im Vertrag anfänglich vorhergesehenen Vermietung außer Vereinbarung des Eigentümers zunutzemachen können.

BEZAHLUNG
Die Reservierung wird wirksam werden, sobald der Mieter ein Exemplar des Vertrages der allgemeinen Bedingungen, das mit dem Betrag von den Anzahlungen begleitet ist (Minimum 35 %) vom Aufenthalt zurückgegeben haben wird; der Saldo der Vermietung wird am Tag durch die Ankunft gezahlt sein.

GARANTIEEINLAGE (ODER KAUTION)
Der Betrag von der Garantieeinlage ist 300,00 €. Er wird in der Einnahme im Besitz der gemieteten Orte und das gezahlt sein sollen, um auf den Verlust oder die Schäden zu antworten, die in den Gegenständen, dem Mobiliar oder andere verursacht sein könnten. In der Regel wird er dem Mieter zur Zeit der Abfahrt, in Abwesenheit aller Degradierungen, oder höchstens 2 Monate nach dem Abfahrtsdatum, im Falle der Degradierung, aus den Ausgaben gemachten Abzuges, die durch die vom Nehmer verursachten Schäden im Gebäude bewirkt sind oder in den Möbeln zurückgegeben sein, eine Rechnung vorzustellen. Wenn sich die Garantieeinlage als ungenügend erweist, verpflichtet sich der Nehmer, die Summe auf Beweisen zu vervollkommnen.

BENUTZUNG DER ORTE
Der Mieter wird die Vermietung auf eine friedliche Weise genießen und wird damit, dem Ziel der Orte entsprechend vorsichtig umgehen. Bei seiner Abfahrt verpflichtet sich der Mieter, die ebenso saubere Vermietung zurückzugeben, wie er ihn bei seiner Ankunft gefunden haben wird. Die Gesamtheit des Materials, die im Inventar erscheint, wird im Platz eingereicht sein sollen, den er während des Einganges in die Orte besetzte. Alle Entschädigungen, daß sie, daß die Bedeutung, von der Nachlässigkeit des Mieters im Laufe der Vermietung notwendig gemacht, ist, zu seiner Last sein werden. Die Vermietung kann keinesfalls in Dritteln, außer vorangehender Vereinbarung des Eigentümers profitieren. Die Untermiete ist dem Nehmer verboten, unter welchem Vorwand auch immer, sogar kostenlos, unter Androhung der Auflösung von Vertrag. Der erworbene restliche vollständige Betrag oder der durch den Eigentümer bedingt ist. Die gemieteten Räumlichkeiten sind für Gebrauch provisorischer Wohnung oder der Ferien, die jede handwerkliche oder kommerzielle, berufliche Tätigkeit welcher Natur auch immer ausschließen. Die Zelteinrichtung an Ort der Eigenschaft gemietet ist außer vorangehender Vereinbarung des Eigentümers verboten. Der Eigentümer wird die der Beschreibung entsprechende Unterkunft liefern, die daraus er gemacht hat und ihn im Zustand aufrechterhalten wird, zu bedienen. In der Regel verläßt der Mieter die Orte in der vorhergesehenen Stunde durch den Vertrag oder um zum Eigentümer passenden einen Uhr, nach Zustand(Staat) der Orte.

EIGENTÜMLICHER FALL
Die Anzahl von den Mietern kann der maximalen Aufnahmekapazität nicht überlegen sein im beschreibenden Zustand angegeben.

ZUSTAND DER ORTE UND INVENTARS
Der Zustand der Orte und des Inventars des Mobiliars und werden verschiedene Ausrüstungen am Anfang und Ende von Aufenthalt vom Eigentümer oder seinem Bevollmächtigten und dem Mieter gemacht sein. Im Falle der Unmöglichkeit, das Inventar während der Ankunft vorzunehmen, wird der Mieter über 24 Uhr verfügen, um das angezeigte Inventar zu überprüfen und dem Eigentümer auf die festgestellten Anomalien hinzuweisen. Diese Frist verbracht, werden die gemieteten Güter als freie vom Schaden beim Eingang des Mieters betrachtet sein . Im Falle nicht Verwirklichung des Zustandes der Orte zunächst wird der Eigentümer einseitig den Zustand der Orte ausführen und wird die Kaution in der Woche zurücksenden, die der Abfahrt folgt, in Abwesenheit der Degradierung und vorbehaltlich guter Überholung der Orte. Wenn der Eigentümer Schäden feststellt, wird er den Mieter darüber innerhalb einer Woche informieren sollen. Dementsprechend wird er eine maximale Frist von 2 Monaten nach dem Abfahrtsdatum haben, um die Kaution, den Abzug zurückzugeben, der aus den Schäden, aus dem Verlust der Gegenstände gemacht ist, u.s.w.... Bezüglich der ordnungsgemäß festgestellten Verschlechterungen werden sie den Gegenstand einer Zurückhaltung auf der Garantieeinlage sein, deren Betrag durch gütliche Vereinbarung unter dem Eigentümer und dem Mieter bestimmt sein wird. Im Falle des Rechtsstreites wird ein Kostenanschlag von einem Fachmann oder einem ermächtigten Organismus ausgeführt sein, ist vom Mieter vor seiner Abfahrt oder, notfalls, vom Eigentümer während des Zustandes der Orte von Verlassen ersuchen. In diesem Fall wird die Garantieeinlage dem Mieter per Eilbote unter ca. 15, aus dem Betrag von den Arbeiten gemachtem Abzug, durch den Kostenanschlag geschätzt, zurückgegeben sein.

TIERE
Die Tieranwesenheit ist nur nach vorangehender Vereinbarung des Eigentümers gestattet.

AUFLÖSUNGSBEDINGUNG
Jede Auflösung soll brieflich empfohlen mitgeteilt sein. In der Regel bleiben die Anzahlungen dem Eigentümer erworben; jedoch werden sie zurückgegeben sein können, wenn die Vermietung können haben wird für dieselbe Periode und zu demselben Preis aber ebenfalls im Falle des Haupthindernisses relouée sein (Gesundheit, Tod eines Vertrauten). Wenn sich der Mieter der auf dem Vertrag erwähnte Tag nicht vorgestellt hat und verbracht eine Frist von 24 Uhr und ohne angekündigte Meinung des Eigentümers: der Vertrag ist als gekündigt betrachtet - die Anzahlungen bleiben dem Eigentümer erworben - der Eigentümer kann über seine Vermietung verfügen. Im Falle der Auflösung vom Eigentümer wird dieser Letzte dem Mieter die Kopie des Betrages von den Anzahlungen nachgießen, die er seit Bekanntgabe gesagt Auflösung wahrgenommen hat.

Genommen Kenntnis der Bedingungen oben:

Unterschrift: